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Lesen Sie mehr über die Registrierung von Berner Alpkäse AOC und Berner Hobelkäse AOC unter AOC-IPG.

 

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AOC

Informationen an die Alpkäseproduzentinnen und Alpkäseproduzenten (Dezember 09)

Sehr geehrte Alpkäseproduzentin, sehr geehrter Alpkäseproduzent

Auf Ende April 2009 ging die 4jährige Übergangsfrist des AOC-Pflichtenheftes für Berner Alp- und Hobelkäse AOC – wie mehrmals informiert worden ist - zu Ende. Somit gilt das AOC-Pflichtenheft nun für alle Produzenten von Alpkäse aus dem geographischen Gebiet von Berner Alp- und Hobelkäse AOC. Als Folge muss auf jedem Berner Alpkäse AOC, der in diesem geographischen Gebiet hergestellt wird und als "Berner Alpkäse AOC" vermarktet wird, die offizielle Kaseinmarke angebracht werden.

Für CasAp-Mitglieder sind die Kaseinmarken im Mitgliederbeitrag integriert und damit gratis. Nicht-Mitglieder bezahlen 90 Rappen pro Marke. Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, dem Verein ab sofort beizutreten. Das entsprechende Beitrittsformular und die Kaseinmarken können bei CasAlp auf der Geschäftsstelle, bei Evelyne Gisler, 033 650 84 15 bezogen werden.

Das aktuellste AOC-Pflichtenheft für Berner Alp- und Hobelkäse AOC vom November 2009 wird den Mitgliedern mit der nächsten CasAlp-Line im Februar 2010 zugestellt. Nicht-Mitglieder können es auf der Geschäftsstelle der CasAlp verlangen oder im Internet einsehen.

Im aktuellen AOC-Pflichtenheft steht, dass Berner Alpkäse AOC während mindestens sechs Monaten im geografischen Gebiet reifen muss. Von der Mehrheit der Mitgliedern der CasAlp wird - wie die Hauptversammlung gezeigt hat - die Beschränkung auf eine Mindestreifezeit von drei Monaten gefordert. So kann der Käse nach alter Tradition bereits im Herbst am „Chästeilet“ oder am Alpabzug an Privatkundschaft verkauft werden. Dies hat das Bundesamt für Landwirtschaft für das AOC-Pflichtenheft nicht bewilligt. Diese Ablehnung fordert von CasAlp nun wissenschaftlich fundierte, sensorische Prüfungen und ein weiteres Gesuch ans BLW. Man hofft auf einen Entscheid vor dem nächsten Herbst. Damit junger Alpkäse, der dem AOC-Pflichtenheft nicht entspricht, bis zu diesem Entscheid dennoch verkauft werden kann, hat das BLW unter Anleitung der Vollzugsbehörde aufgrund einer Präzisierung der Interpretation folgendes festgehalten: „ Alles was unter 6 Monate Reifezeit ist, ist ein „Alpkäse“. Dieser Käse gekennzeichnet als Alpkäse, ohne offizielle CasAlp-Kaseinmarke und ohne jeglichen Bezug zum Gebiet des Kantons Bern und ohne geographischen Hinweis auf Berner Alpen, Gemeinden etc. wird von der Vollzugsbehörde nicht beanstandet. Dies gilt sowohl für die Direktvermarkter als auch für die Vermarktung via Händler.“ So können die Konsumenten wählen, ob sie jungen „Alpkäse“ oder reifen Berner Alpkäse AOC geniessen wollen.l

Mittelfristig gilt es, den Trumpf mit dem Ursprungsschutz AOC auszuspielen.

Nun wünschen wir Ihnen allen eine gute Vorbereitungszeit auf einen erfolgreichen Alpsommer 2010.

Freundliche Grüsse
CasAlp

 

Pflichtenheft Berner Alp- und Hobelkäse AOC aktuelle Version

 

 

 

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Pressemitteilung, Bern, 30. März 2004, 003.21 / hin

AOC-Eintrag für Berner Alpkäse und Berner Hobelkäse

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute die Bezeichnungen "Berner Alpkäse" und "Hobelkäse" in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) eingetragen. Zwischen den Gesuchstellern und den Einsprechern ist eine Einigung zustande gekommen. Die Einsprachen gegen die Registrierung konnten somit einvernehmlich erledigt werden.

Gegen die im März 2001 öffentlich aufgelegten Eintragungsgesuche von "Berner Alpkäse" und "Hobelkäse" sind verschiedene Einsprachen eingegangen. Sie betrafen hauptsächlich die Verwendung der Bezeichnung Hobelkäse in Alleinstellung sowie verschiedene technische Aspekte wie das Verbot der Verwendung von Tunnelpressen. Für alle Punkte konnten Lösungen gefunden werden: Die Bezeichnung Hobelkäse kann nur für einen Berg- bzw. Alpkäse mit einer Mindestreifedauer und im Zusammenhang mit einem anderen Begriff verwendet werden. Das bedeutet, dass die Bezeichnung "Berner Hobelkäse" eingetragen wird.

Schon seit dem 15. Jahrhundert wird auf den Alpen des Berner Oberlandes Käse hergestellt. Dieser wird traditionellerweise zum Teil als Alpkäse oder als jahrelang gelagerter und gereifter Hobelkäse konsumiert. Der Berner Alpkäse wird ausschliesslich während der Sömmerungszeit auf den Alpen des gesamten Berner Oberlandes aus der dort gewonnenen rohen Kuhmilch hergestellt. Durch die Verarbeitung der Milch im offenen Kupferkessi über dem Holzfeuer erhält der Käse eine geräucherte Note. Der Berner Hobelkäse wird auch heute noch in den traditionellen Järben hergestellt.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an das entsprechend detaillierte Pflichtenheft halten. Unabhängige und vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung zugelassene Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts.

Im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen sind bis heute fünfzehn Produkte eingetragen: Ausführliche Informationen über diese geschützten Erzeugnisse finden sich im Internet unter www.blw.admin.ch.

Für weitere Auskünfte:
Isabelle Pasche, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel. 031 322 25 39

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

 

 


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