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AOC-Kennzeichen

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AOC steht für Appellation d’Origine Contrôlée (Geschützte Ursprungsbezeichnung, GUB).
Lesen Sie mehr über die Registrierung von Berner Alpkäse AOC und Berner Hobelkäse AOC unter AOC-IPG.

 

Hauptinhalt

Qualitätssicherung

Pflichtenheft

Das Pflichtenheft bildet den Hauptbestandteil eines Gesuches. Es muss von allen, welche die geschützte Bezeichnung benützen wollen, strikt eingehalten werden. Es enthält die Merkmale des Produkts und legt die Herstellungsmethode und die Produktionszone fest. Alle diese Vorschriften zielen auf die Beibehaltung der typischen Eigenschaften eines Produkts und auf seine Verbindung mit dessen Herkunftsgebiet.

Beschreibung des Produkts

Das Produkt muss genau beschrieben werden (Form, Zusammensetzung, Geschmack, usw.). Das Pflichtenheft hat ausserdem über die Besonderheit des Produkts, seinen einzigartigen Charakter und seine Identität Auskunft zu geben.

Beschreibung der Herstellungsmethode

Das Vorgehen bei der Herstellung des Produkts muss Schritt für Schritt dargestellt werden. Der technische Fortschritt und die Entwicklung der Praxis können berücksichtigt werden, sofern diese Methoden die Eigenart des Produkts und dessen Verbindung zur geografischen Herkunft nicht in Frage stellen.

Abgrenzung des geografischen Gebietes

Eine AOC oder IGP verankert das Produkt stark in seiner Region. Das Gebiet, welches dem das Produkt seinen Namen und seine typischen Eigenschaften verleiht, wird unter Berücksichtigung der traditionellen Gewohnheiten abgegrenzt. Möglicherweise wurde ein AOC- oder IGP-Produkt auch ausserhalb des eigentlichen Ursprungsgebiets produziert. In diesem Fall ist den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Alle Partner innerhalb der festgelegten Zone sollen aber den Beweis erbringen für das Vorhandensein einer Tradition bei der Produktion und eine Verbindung zum Produkt mit seiner Region. Das geografische Gebiet muss hinsichtlich Umwelt und Kultur zusammenhängend sein. Es kann eine Liste von Gemeinden, von Bezirken oder Kantonen beinhalten.

Weitere Punkte

Das Pflichtenheft muss einer oder mehrere Zertifizierungsstellen bezeichnen, welche die die Einhaltung des Pflichtenhefts kontrollieren werden. Im Pflichtenheft ist ausserdem festzuhalten, wie das Erzeugnis etikettiert wird. Die zuständige Organisation kann festlegen, dass die Bezeichnung AOC oder IGP auf der Etikette des Produkts anzubringen ist. Diese Verpflichtung ist im Pflichtenheft festzuhalten. Die Schweizerische Vereinigung zur Förderung der AOC und IGP stellt ihren Mitgliedern im Markt gut eingeführte Logos für die Kennzeichnung der AOC und IGP und zur Verfügung.

Aufmachung

Seit dem 1. Januar 2004 kann das Pflichtenheft auch Elemente der Aufmachung (Konfektionierung) enthalten, wenn die gesuchstellende Gruppierung unter Angabe von Gründen festlegt, dass die Aufmachung zur Wahrung der Produktqualität sowie zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen muss.

 

Das Pflichtenheft vom November 2009 können Sie hier downloaden.

Das Kontrollhandbuch können Sie hier downloaden.

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