Qualitätssicherung
Pflichtenheft
Das Pflichtenheft bildet den Hauptbestandteil eines Gesuches. Es muss von allen, welche die geschützte Bezeichnung benützen wollen, strikt eingehalten werden. Es enthält die Merkmale des Produkts und legt die Herstellungsmethode und die Produktionszone fest. Alle diese Vorschriften zielen auf die Beibehaltung der typischen Eigenschaften eines Produkts und auf seine Verbindung mit dessen Herkunftsgebiet.
Beschreibung des Produkts
Das Produkt muss genau beschrieben werden (Form, Zusammensetzung, Geschmack, usw.). Das Pflichtenheft hat ausserdem über die Besonderheit des Produkts, seinen einzigartigen Charakter und seine Identität Auskunft zu geben. Beschreibung der Herstellungsmethode Das Vorgehen bei der Herstellung des Produkts muss Schritt für Schritt dargestellt werden. Der technische Fortschritt und die Entwicklung der Praxis können berücksichtigt werden, sofern diese Methoden die Eigenart des Produkts und dessen Verbindung zur geografischen Herkunft nicht in Frage stellen.
Abgrenzung des geografischen Gebietes
Eine AOP oder IGP verankert das Produkt stark in seiner Region. Das Gebiet, welches dem das Produkt seinen Namen und seine typischen Eigenschaften verleiht, wird unter Berücksichtigung der traditionellen Gewohnheiten abgegrenzt. Möglicherweise wurde ein AOP- oder IGP-Produkt auch ausserhalb des eigentlichen Ursprungsgebiets produziert. In diesem Fall ist den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Alle Partner innerhalb der festgelegten Zone sollen aber den Beweis erbringen für das Vorhandensein einer Tradition bei der Produktion und eine Verbindung zum Produkt mit seiner Region. Das geografische Gebiet muss hinsichtlich Umwelt und Kultur zusammenhängend sein. Es kann eine Liste von Gemeinden, von Bezirken oder Kantonen beinhalten. Weitere Punkte Das Pflichtenheft muss einer oder mehrere Zertifizierungsstellen bezeichnen, welche die die Einhaltung des Pflichtenhefts kontrollieren werden. Im Pflichtenheft ist ausserdem festzuhalten, wie das Erzeugnis etikettiert wird. Die zuständige Organisation kann festlegen, dass die Bezeichnung AOP oder IGP auf der Etikette des Produkts anzubringen ist. Diese Verpflichtung ist im Pflichtenheft festzuhalten. Die Schweizerische Vereinigung zur Förderung der AOP und IGP stellt ihren Mitgliedern im Markt gut eingeführte Logos für die Kennzeichnung der AOP und IGP und zur Verfügung.
Aufmachung
Seit dem 1. Januar 2004 kann das Pflichtenheft auch Elemente der Aufmachung (Konfektionierung) enthalten, wenn die gesuchstellende Gruppierung unter Angabe von Gründen festlegt, dass die Aufmachung zur Wahrung der Produktqualität sowie zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen muss.
Finden Sie hier das aktuelle Pflichtenheft GUB Berner Alpkäse und Berner Hobelkäse in Deutsch, Französisch und in Italienisch.
Hier allgemeine Informationen zur Beschriftung von Berner Alp- und Hobelkäse AOP (Quellen: OIC und BLV):
Korrekte Beschriftung von vorverpackter Ware
Nährwertdeklaration: Ausnahmen gemäss LIV Art. 21 Abs. 1, Anhang 9, Ziffer 19
Pflichtenheft als PDF herunterladen gültig ab 1. Januar 2019: Neu Artikel 24, Kaseinmarke
Cahier des Charges en français entre en vigueur le 1 janvier 2019: adaption de l'article 24, marque de caséine